Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 BauGB zu dem Vorhaben "Zeitweilige Lagerung von Boden und Kompost mit einer max. Lagerkapazität von 2.600 Tonnen" der Antragstellerin KRD GmbH Atzendorf in der Depo