Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 2, Enthaltungen: 2

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben der Antragstellerin KRD GmbH Atzendorf „Zeitweilige Lagerung von Boden und Kompost mit einer max. Lagerkapazität von 2.600 Tonnen“ auf den Flurstücken 31, 32 und 1018 der Flur 4 der Gemarkung Edderitz, Deponie Edderitz, in der Stadt Südliches Anhalt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB zu erklären.