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Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 68 Abs. 1 Bauordnung LSA zu der Voranfrage "Umbau und Erweiterung bestehender NETTO-Lebensmitteldiscounter" im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
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20.05.2014 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss TOP 8.2 öffentlich - Entscheidung
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