Beratung und Beschlussfassung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 1. Ergänzung und 2. Änderung des gemeinsamen Flächenn