Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauvorhaben "Neubau Einfamilienhaus mit Garage, hier: Antrag auf Befreiung gemäß § 31 BauGB" im Ortsteil Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/173/2021
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für das Vorhaben „Neubau Einfamilienhaus mit Garage“ der Bauherrin Verena Rothe, Am Mühlfeld in 06396 Südliches Anhalt OT Großbadegast, Fl. 3, Flurstücke 1051 und 1074, Gemarkung Großbadegast, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet August-Bebel-Straße/ Angergasse“  im OT Großbadegast gemäß § 31 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens zu der beantragten Befreiung von den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohngebiet August-Bebel-Straße/ Angergasse“.