Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Aufstellung des
vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/21 „Sondergebiet Windenergie“ in den
Gemarkungen Trebbichau, Piethen und Wieskau der Stadt Südliches Anhalt gemäß
§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt 1.
den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen 2.
für den Vorentwurf des Bebauungsplanes
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Form einer einmonatigen Auslegung durchzuführen und diese ortsüblich
bekannt zu machen. Die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird
dem Planungsbüro Büro für Raumplanung - Dipl.-Ing. |