Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag "Teilerneuerung bestehender Stahlgittermast (VF-ID: 0301-OXB-301)" in der Straße "Auf dem Berge" im Ortsteil Stadt Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/208/2016
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34  Baugesetzbuch das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag  „Teilerneuerung bestehender Stahlgittermast (VF-ID: 0301-OXB-301)“ der Antragstellerin Vodafone GmbH im Ortsteil Stadt Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, Flur 8, Flurstück 294, Gemarkung Gröbzig, "Auf dem Berge 17".

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 145  Baugesetzbuch das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung für das Bauvorhaben „Teilerneuerung bestehender Stahlgittermast (VF-ID: 0301-OXB-301)“ der Antragstellerin Vodafone GmbH im Ortsteil Stadt Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, Flur 8, Flurstück 294, Gemarkung Gröbzig, "Auf dem Berge 17".

 

Die Stadt Südliches Anhalt bittet die Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens um eine eingehende Prüfung zu evtl. auftretende Belastungen der Umgebung des Mastes durch Strahlung.