Betreff
Abberufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters sowie Ernennung des neu gewählten stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Fraßdorf
Vorlage
EGSA/081/2015
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) die Abberufung des Ortswehrleiters Herrn Hans-Joachim Weigt und des stellvertretenden Ortswehrleiters Herrn Wolfgang Heinrich.

 

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat die Ernennung des Kameraden Hans-Joachim Weigt, Fraßdorf, Etzdorfer Straße 17, 06386 Südliches Anhalt, geb. am 10.06.1956 zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Fraßdorf unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren.