Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stimmt dem Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung. Der Stadtrat der Stadt SüdlichesAnhalt beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung. Der Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/2014 „Wohnbebauung Siedlung im Ortsteil Hinsdorf“ der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt und die Begründung liegen in der Zeit vom 07.01.2014 bis zum 13.02.2014 im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 im Ortsteil Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt. Der Beschluss ist gemäß § 3 (2)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei sind
die Vorgaben des § 13a Abs. 3 BauGB zu beachten. In der öffentlichen
Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist
Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können. |