Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 68 Abs. 1 Bauordnung LSA zu der Voranfrage "Umbau und Erweiterung bestehender NETTO-Lebensmitteldiscounter" im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/041/2014
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 68 Abs. 1 Bauordnung LSA gemäß § 30 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu der Voranfrage „Umbau- und Erweiterung bestehender NETTO-Lebensmitteldiscounter" der Netto Marken-Discount AG & Co. KG im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt, Gewerbepark 2, Flur 5, Flurstücke 1015, 1023 und 1073, Gemarkung Weißandt-Gölzau im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 1 "Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord-Ost" der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt.