Beschlussvorschlag: |
Der Haupt- und Finanzausschuss der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m., § 100 GO LSA vom 5. Oktober 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S.383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBL. LSA S.814) i.V.m § 5 der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt Darlehen in Höhe von 22.289,78 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:
soll das Darlehen vollständig getilgt sein.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist in seiner der Darlehensaufnahme folgenden Sitzung durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde. |