Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB
Vorlage
EGSA/168/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
für das Bauvorhaben „Sturm- und Regenwasserschaden, Abriss des alten
Gerätehauses und Errichtung/Ersatz durch neues Gartenhaus“ der Bauherrin
Kerstin Neubert, Peter-Büttner-Straße 3 in 06369 Südliches Anhalt, OT
Gnetsch; Flur 1, Flurstück 140/11, Gemarkung Gnetsch im Geltungsbereich des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 1 „An der Kleinweißandter Straße“ im Ortsteil Gnetsch
gemäß § 31 Abs. 2 BauGB die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens der
Stadt Südliches Anhalt zu der beantragten Befreiung von der Festsetzung des
Vorhaben- und Erschließungsplanes zur Einhaltung der im Plan festgesetzten
Baugrenze.
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