Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum vorzeitigen vorhabenen Bebauungsplan Nr. 03-2012 "Biogasanlage Wörbzig" der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/123/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 03-2012 „Biogasanlage Wörbzig“ der Stadt Südliches Anhalt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Versammlung in der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzufordern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.