Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. den § 8 Abs. 4 BauGB und § 11 Abs.1 BauGB die Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans 03-2012 „Biogasanlage Wörbzig“ der Stadt Südliches Anhalt gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen und Umweltbericht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstückes 31/1 in der Flur 5 der Gemarkung Wörbzig und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstück 31/1 der Flur 5 Gemarkung Wörbzig im Osten : Flurstück 31/1 der Flur 5 Gemarkung Wörbzig im Süden : Flurstück 31/1 der Flur 5 Gemarkung Wörbzig im Westen : Flurstück 74 der Flur 5 Gemarkung Wörbzig (Landesstraße L 145) Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |