Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Bauantrag sowie zu einer Stellungnahme für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu einer sanierungsrechtlichen Genehmigung gemäß § 145 Bau GB
Vorlage
EGSA/016/2012
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 34 BauGB das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Nutzungsänderung Verwaltungsräume zur Logopädiepraxis - im Obergeschoss-“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt, Marktplatz 1 (Rathaus), Flur 8, Flurstück 247, Gemarkung Gröbzig.

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m. § 144 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zur Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung für das o. g. Bauvorhaben.