Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
gemäß § 34 BauGB das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag
„Nutzungsänderung Verwaltungsräume zur
Logopädiepraxis - im Obergeschoss-“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt Südliches
Anhalt, Marktplatz 1 (Rathaus), Flur 8, Flurstück 247, Gemarkung Gröbzig. Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt
Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.
V. m. § 144 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt
zur Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung für das o. g.
Bauvorhaben. |