Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
EGSA/180/2011
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches
Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der
Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag „Errichtung Weka Blockbohlenhaus als
Lagerstätte für die Bockwindmühle Libehna“ des
Antragstellers Stadt Südliches Anhalt in der Ortschaft Libehna der Stadt
Südliches Anhalt, Kreisstraße K 2507 Libehna - Repau, Flur 7, Flurstück 4,
Gemarkung Libehna. |