Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, auf der Grundlage des § 36 BauGB gemäß § 30 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Lagern von brennbaren Gasen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von 3 – weniger 30 Tonnen – Lagerkapazität: 4,66 t Biogas einschließlich Biogasanlage“ im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord“ auf den Flurstücken 147/5, 148/3, 149/3 150/4, 151/4 der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau zu versagen. Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wird damit begründet, dass auf Grund unvollständiger Antragsunterlagen nicht geprüft werden kann, ob die Festsetzungen des Bebauungsplanes B 1 eingehalten werden. Weiterhin kann wegen der fehlenden Unterlagen nicht geprüft werden, ob der Bestandsschutz der bestehenden Wohnbebauung und der bestehenden Versorgungsmärkte gewährleistet ist. Die Fehler im Prüfschema der Einzelfalluntersuchung nach § 3 c UVPG sind der Genehmigungsbehörde mitzuteilen. Der Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG wird vom Eigentümer der betroffenen Flurstücke abgelehnt. |