Betreff
Einführung eines Interessenvertreters nach § 74a GO LSA für den Ortsteil Wörbzig
Vorlage
EGSA/101/2011
Aktenzeichen
102001/EGM/Kni
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die Einführung eines Interessenvertreters gemäß § 74a GO LSA für den Ortsteil Wörbzig. Die Funktion ist ein Ehrenamt im Sinne des § 28 GO LSA.

 

Der Interessenvertreter des Ortsteils Wörbzig hat folgende Aufgaben:

1) Er übernimmt im Falle der Verhinderung des Ortsbürgermeisters der Ortschaft Gröbzig bzw. dessen Stellvertreters repräsentative Aufgaben bei Ehrungen, Jubiläen und Veranstaltung im Ortsteil.

2) Er ist lokaler Ansprechpartner der Bürger des Ortsteils und Mittler zwischen den Belangen der Bürger und der Verwaltung der Stadt.

3) Er steht neben dem Ortsbürgermeister und dem Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbzig der Verwaltung der Stadt als Ansprechpartner in den Belangen des Ortsteils Wörbzig zur Verfügung.

4) Er ist Ansprechpartner für die Belange der örtlichen Einrichtungen, soweit sie im Eigentum der Stadt stehen und eine Betreuung durch den Interessenvertreter möglich ist.

5) Er hat gegenüber dem Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbzig hinsichtlich der Verwendung der der Ortschaft gemäß § 8 (5) der Hauptsatzung der Stadt Südliches Anhalt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel ein Vorschlags- und Hinweisrecht.

 

Die Erfüllung der vorstehenden Aufgaben ist räumlich auf das Gebiet des Ortsteils Wörbzig begrenzt.