Betreff
Beschluss der Vereinfachten Umlegung für das Gebiet der Stadt Südliches Anhalt, OT Zehmitz im Straßenbereich "Dorfstraße und Mittelweg"
Vorlage
EGSA/190/2010
Aktenzeichen
232004/EGM/[ZEH]/Hz
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt, in Vollzug des Beschlusses des ehemaligen Gemeinderates der Gemeinde Zehbitz vom 11.02.2009 „Bereinigung von Verkehrsflächen in Gemarkung Zehbitz, OT Zehmitz , Flur 10, Straßenbereich Dorfstraße – Mittelweg, die Vereinfachte Umlegung für das Gebiet der Stadt Südliches Anhalt im OT Zehmitz im Straßenbereich „Dorfstraße und Mittelweg“.

Der Beschluss besteht aus dem Grundbuchentwurf, den Karten Alter und Neuer Bestand. Er umfasst die folgenden bisherigen Flurstücke in de Gemarkungen Zehbitz und Radegast:

 

Ordnungsnummer

Gemarkung

Flur

Flurstück

1

Zehbitz

10

34

1

Zehbitz

10

43

2

Zehbitz

10

35

3

Zehbitz

10

156

4

Radegast

2

129

5

Zehbitz

10

155

6

Zehbitz

10

157

7

Zehbitz

10

167

7

Zehbitz

10

168

7

Zehbitz

10

169

8

Zehbitz

10

166

9

Zehbitz

10

165

10

Zehbitz

10

164

10

Zehbitz

10

162

11

Zehbitz

10

163

12

Zehbitz

10

161

13

Zehbitz

10

160

14

Zehbitz

10

159

15

Zehbitz

10

158

16

Zehbitz

10

38

17

Zehbitz

10

37

18

Zehbitz

10

44

18

Zehbitz

10

45

18

Zehbitz

10

46

19

Zehbitz

10

48

 

Die im Verzeichnis zur Vereinfachten Umlegung aufgeführte Karten werden als Anlage dieses Beschlusses ebenfalls beschlossen.

Sofern über die geregelten Grundstücke zwischenzeitlich Verfügungen (Abschreibungen, Veräußerungen, Belastungen usw.) erfolgten und grundbuchlich vollzogen worden sind, so gelten die Festsetzungen der Vereinfachten Umlegung entsprechend. Sie sind an den veränderten Grundstücken zu vollziehen.