Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Görzig beschließt eine Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen das im Entwurf vorliegende Gesetz einschließlich der Änderungen bis zur endgültigen Beschussfassung über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld einzureichen. Der Bürgermeister wird ermächtigt nach Beschlussfassung des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld unverzüglich die Verfassungsbeschwerde einzureichen und einen Rechtsanwalt mit der Erarbeitung der Verfassungsbeschwerde und Vertretung der Gemeinde vor dem Landesverfassungsgericht zu beauftragen. |