Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt eine Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen das im Entwurf vorliegende Gesetz einschließlich der Änderungen bis zur endgültigen Beschlussfassung über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld einzureichen. Der Bürgermeister wird ermächtigt nach Beschlussfassung des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld unverzüglich die Verfassungsbeschwerde einzureichen und einen Rechtsanwalt mit der Erarbeitung der Verfassungsbeschwerde und Vertretung der Stadt vor dem Landesverfassungsgericht zu beauftragen. |