Betreff
Beratung und Beschlussfassung über das Führen einer Verfassungsbeschwerde
Vorlage
GRÖ/040/2010
Aktenzeichen
100002
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt eine Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt gegen das im Entwurf vorliegende Gesetz einschließlich der Änderungen bis zur endgültigen Beschlussfassung über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Anhalt-Bitterfeld einzureichen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt nach Beschlussfassung des Gesetzes über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis  Anhalt-Bitterfeld unverzüglich die Verfassungsbeschwerde einzureichen und einen Rechtsanwalt mit der Erarbeitung der Verfassungsbeschwerde und Vertretung der Stadt vor dem Landesverfassungsgericht zu beauftragen.