Der Gemeinderat der Gemeinde Piethen beschließt die Durchführung
einer Bürgeranhörung auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes
Sachsen - Anhalt(GO LSA),
Neufassung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA Nr. 14/2009) in der derzeit
geltenden Fassung § 17 Abs. 1 zur Fragestellung:
„ Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Piethen in die Stadt Gröbzig
eingemeindet wird?“
Die Bürgeranhörung soll gemäß §55in Verbindung mit § 5 Abs.
2 und 3 Kommunalwahlgesetz des Landes SachsenAnhalt (KWG LSA) vom 27. Februar2004 in der derzeit geltenden Fassung
am25.04.2010 erfolgen.
Sie findet in der Zeit 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.