Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig beschließt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben der Familiengesellschaft Schuppe GbR „Windpark Gröbzig, Errichtung und Betrieb von 8 Windkraftanlagen (WKA) vom Typ ENERCON E-82, Leistung á 2,3 MW, Nabenhöhe 138,38 m, Rotordurchmesser 82,00 m, Gesamthöhe 179,38 m“ auf den Flurstücken 5, 9, 16, 1001 der Flur 1 in der Gemarkung Gröbzig auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Gröbzig gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 zu erklären. alternativ das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Gröbzig gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5 BauGB zu versagen. Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Gröbzig wird wie folgt begründet:
Die Stadt Gröbzig weist darauf hin, dass in den Antragsunterlagen zum Sachverhalt zur Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung folgende falsche Aussagen enthalten sind:
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