Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Billigungsbeschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der Angergasse" der Gemeinde Großbadegast und dessen öffentlicher Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Vorlage
GRO/040/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der  Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Angergasse“ der Gemeinde Großbadegast  mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Angergasse“ mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der  Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Angergasse“ und die Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom 07.12.2009 bis zum 08.01.2010  im Fachbereich III der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.