Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß § 36 Baugesetzbuch zu einem Bauantrag
Vorlage
WEI/074/2009
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau erklärt auf der Grundlage der §§ 36  und 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Gemeinde Weißandt-Gölzau zu dem Bauantrag „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage“ der Bauherrn Romy und Andreas Lipinski auf dem Flurstück 17 der Flur 4 in der Gemarkung  Weißandt-Gölzau, Bodenreformstraße.