Betreff
Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB in der Gemarkung Weißandt-Gölzau, Flur 5, im Rahmen der Vereinfachten Umlegung G91/2008 - "Industrie- und Gewerbepark"
Vorlage
WEI/031/2009
Aktenzeichen
232004/WEI/Mis
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat Weißandt-Gölzau beschließt die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB gemäß dem Verfahren der Vereinfachten Umlegung G91/2008 – „Industrie- und Gewerbepack“ in Weißandt-Gölzau in den Straßenbereichen: An der Schwelerei, Am Förderturm, Raffineriestraße und Wilfried-Pergande-Platz. Diese Bereiche gehen in das Eigentum der Gemeinde Weißandt-Gölzau als öffentliche Straßenflächen über. Weiterhin erfolgt die Bildung der Baugrundstücke für Herrn Wilfried Pergande in der Gemarkung Weißandt-Gölzau, Flur 5. Diese sind als Karte „Altbestand“ und als Karte „Zukünftiger Neubestand“ dem Beschluss beigefügt. |