Betreff
Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB in der Gemarkung Weißandt-Gölzau, Flur 5, im Rahmen der Vereinfachten Umlegung G91/2008 - "Industrie- und Gewerbepark"
Vorlage
WEI/031/2009
Aktenzeichen
232004/WEI/Mis
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Weißandt-Gölzau beschließt die Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB gemäß dem Verfahren der Vereinfachten Umlegung G91/2008 – „Industrie- und Gewerbepack“ in Weißandt-Gölzau in den Straßenbereichen:

 

An der Schwelerei,

Am Förderturm,

Raffineriestraße und

Wilfried-Pergande-Platz.

 

Diese Bereiche gehen in das Eigentum der Gemeinde Weißandt-Gölzau als öffentliche Straßenflächen über.

Weiterhin erfolgt die Bildung der Baugrundstücke für Herrn Wilfried Pergande in der Gemarkung Weißandt-Gölzau, Flur 5. Diese sind als Karte „Altbestand“ und als Karte „Zukünftiger Neubestand“ dem Beschluss beigefügt.