Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Libehna beschließt die Verwendung der Mittel aus der kommunalen Investitionspauschale des Konjunkturpaketes II innerhalb des Förderbereiches, gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1af) Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) an den Träger der Einrichtung, dem Wichtelland e. V., einschließlich den 12,5%igen Eigenanteil für das nachstehend genannte Vorhaben weiter zu leiten: a) Umbau eines Gruppenraumes in der Kindertagesstätte „Wichtelland“ Anteil der Zuwendung i. H. v. 4.834,06 € Verwendung der kommunalen Investitionspauschale für eine mit einer anderen Kommune genutzte Einrichtung. Erhaltener Anteil für die Umsetzung der Maßnahme unter a) von der Gemeinde Reupzig. Anteil der Zuwendung (kommunale Investitionspauschale) i.H.v. 853,70 € Eigenanteil 12,5 % (121,96 €) von der Gemeinde Libehna zu übernehmen. |