Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau stimmt dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage „An den Ellern“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau“ mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung in der vorliegenden Fassung. Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage „An den Ellern“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau“ mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt. Der Beschluss ist nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |