Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Beschlusses Nr. WEI/GR-16-03/2009des Gemeinderates der Gemeinde Weißandt-Gölzau vom 29.04.2009 zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzweck-Sportanlage „An den Ellern“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes B 3 erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Der räumliche Geltungsbereich des erweiterten Plangebietes in der Flur 5 der Gemarkung Weißandt-Gölzau hat eine Größe von ca. 3,64 ha und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstück 183 der Flur 5 im Osten : Flurstück 159; (Gnetscher Weg) der Flur 5 im Süden : Flurstücke 168, 160 der Flur 5 im Westen : Flurstück 235 der Flur 4 (Nesselbach) Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |