Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast beschließt
für den Bebauungsplan Nr. 2 „An der Angergasse“ der Gemeinde Großbadegast die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer
öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 25.05.2009 bis zum 26.06.2009. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung
und Erörterung gegeben. Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzufordern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |