Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Angergasse“ der Gemeinde Großbadegast gemäß dem als Anlage beigefügten Plan mit textlichen Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB und Umweltbericht. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes in der Flur 3 der Gemarkung Großbadegast hat eine Größe von ca. 0,13 ha und wird begrenzt durch: im Norden : Flurstück 1013, Angergasse im Osten : Flurstück 1112 im Süden : Flurstück 1112 im Westen : Flurstücke 163, 164, 165 Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |