Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Bauvoranfrage
Vorlage
GRÖ/112/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 BauGB das Einvernehmen der Stadt Gröbzig zu der Bauvoranfrage „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Werbeanlagen“ des Bauherrn Ratisbona Gradl & Co. KG, Herr Erwin Gradl, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Heidhof; in der Gemarkung Gröbzig, Köthener Straße, Flur 3, Flurstücke 196 und 197.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen.

 

Der Stadtrat der Stadt Gröbzig weist auf folgende Sachverhalte hin:

 

  1. Die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt unter der Annahme, dass die im Lageplan der Bauvoranfrage bereits eingezeichnete Versetzung des OD-Steines an der Landesstraße L 147 vom Landesbetrieb Bau LSA genehmigt wird. Damit werden die gesicherten Ein- und Ausfahrten an der L 147 für den Lieferverkehr vorausgesetzt.
  2. Beim Lieferverkehr ist zu beachten, dass die Ein- und Ausfahrt zur „Mühlbreite“ nicht für LKW nutzbar ist, da die „Mühlbreite“ tonnagebegrenzt ist.
  3. Die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen beim Betrieb der Verkaufseinrichtung, speziell auch des Anlieferbereiches, auf die angrenzende Wohnbebauung sind im Genehmigungsverfahren zu untersuchen.
  4. Die Grundflächenzahl von 0,76 ist für das im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesene Baugrundstück relativ hoch.
  5. Eine Überbauung der vorhandenen Regenwasserleitung DN 400 B der Stadt Gröbzig durch Hochbauten ist nicht zulässig.
  6. Der bestehende Wassererzählerschacht der MIDEWA im Bereich an der „Mühlbreite“ kann nicht überbaut werden. Aus diesem Grund reduziert sich die Anzahl der Stellplätze in diesem Bereich.