Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Stadt Gröbzig gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Bauvoranfrage
Vorlage
GRÖ/112/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Gröbzig erklärt auf der Grundlage der §§ 36 und 34 BauGB das Einvernehmen der Stadt Gröbzig zu der Bauvoranfrage „Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Werbeanlagen“ des Bauherrn Ratisbona Gradl & Co. KG, Herr Erwin Gradl, Industriepark Ponholz 1, 93142 Maxhütte-Heidhof; in der Gemarkung Gröbzig, Köthener Straße, Flur 3, Flurstücke 196 und 197. Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 151 Abs. 3 Wassergesetz LSA auf dem Grundstück zu beseitigen. Der Stadtrat der Stadt Gröbzig weist auf folgende Sachverhalte hin:
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