Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister am 31.08.2008 in der Stadt Radegast
Vorlage
RAD/040/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag: |
Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für
das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) vom 22.12.1993 (GVBl. LSA S. 818) in der
derzeit geltenden Fassung trifft der Stadtrat der Stadt Radegast folgende
Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl am 31.08.2008 in der Stadt
Radegast: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Bürgermeisterwahl ist gültig. |