Betreff
Beratung und Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Fraßdorf - Einbeziehung der bereits bebauten Flächen
Vorlage
FRA/040/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Fraßdorf beschließt auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen der Gemeinde Fraßdorf.

Der Änderungsbereich befindet sich im Nordwesten bzw. Westen der bebauten Ortslage. Er erstreckt sich entlang des Rüsterweges und hat eine Größe von ca. 1,4 ha (siehe Anlage). Der Geltungsbereich der 2. Änderung der Klarstellungssatzung setzt sich aus den Flurstücken 13 (teilweise), 14/1, 14/2, 15/1, 15/2, 16/1, 16/2, 225 – 233, 1005 und 1006 der Flur 1 der Gemarkung Fraßdorf zusammen.

Anlass und Ziel der Planung ist, die bereits rechtskräftige Klarstellungssatzung mit Abrundungen gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Fraßdorf (genehmigt am 29.04.1994), einschließlich der 1. vereinfachten Änderung (am 01.10.1996 beschlossen)  um das bereits vollständig bebaute Plangebiet im Rüsterweg zu ergänzen.

Bei der vorliegenden 2. Änderung handelt es sich um eine sog. Klarstellungssatzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB, da sich der Satzungsbereich ausschließlich auf bebaute Baugrundstücke bezieht und die Erschließung neuer Baugrundstücke nicht vorgesehen ist.

Zur besseren Lesbarkeit der Satzung wird die bereits rechtskräftige Klarstellungssatzung mit Abrundungen, einschließlich der 1. vereinfachten Änderung mit ausgefertigt und neu bekannt gemacht.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs.2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung.