Beschlussvorschlag: |
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 2 BauO LSA, dass dem Antrag der Familie Neubert auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „An der Kleinweißandter Straße“ im Ortsteil Gnetsch für das Vorhaben Errichtung eines weißen Kunststoffzaunes mit einer Höhe von 1,20 m als Einfriedung des Grundstückes Peter-Büttner-Straße 3 statt gegeben wird. Alternativ dass dem Antrag der Familie Neubert auf Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 „An der Kleinweißandter Straße“ im Ortsteil Gnetsch für das Vorhaben Errichtung eines weißen Kunststoffzaunes mit einer Höhe von 1,20 m als Einfriedung des Grundstückes Peter-Büttner-Straße 3 nicht statt gegeben wird. |