Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißandt-Gölzau beschließt auf der Grundlage des § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Änderung des Beschlusses Nr. 420/2003 des Gemeinderates der Gemeinde Weißandt-Gölzau vom 26.06.2003 zur Aufstellung des Bebauungsplanes B 4 „Industrie- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau“ der Gemeinde Weißandt-Gölzau mit örtlichen Bauvorschriften. Der räumliche Geltungsbereich des erweiterten Plangebietes wird begrenzt :
Im Norden : durch die Lindenstraße
Im Westen : durch die köthener Straße; und der Flurgrenzen Flur 4 und 5 der
Gemarkung Weißandt-Gölzau in einer Länge von 55 m in nördlicher
Richtung ausgehend von der Gemarkungsgrenze Weißandt-Gölzau und
Cösitz. Weiter in östlicher Richtung bis zu einem Abstand von 25 m von
dem nord-westlichen Eckpunkt des Flurstückes 60/10 und in einem
Abstand von 5 m entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 60/10
bis zur Köthener Straße
Im Süden : durch die Gemarkungsgrenzen Gemarkung Weißandt-Gölzau, Flur 5;
Gemarkung Cösitz, Flur 3 und 4 und Gemarkung Radegast, Flur 2
Im Osten : durch die Bundesstraße 183
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Planzeichnung maßgebend.
Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.