Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister am 02.03.2008 in der Gemeinde Großbadegast
Vorlage
GRO/006/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) vom 22.12.1993 (GVBl. LSA S. 818) in der derzeit geltenden Fassung trifft der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl am 02.03.2008 in der Gemeinde Großbadegast:

 

Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Bürgermeisterwahl ist gültig.