Betreff
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister am 02.03.2008 in der Gemeinde Großbadegast
Vorlage
GRO/006/2008
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der §§ 50 bis 52 des Kommunalwahlgesetzes für
das Land Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) vom 22.12.1993 (GVBl. LSA S. 818) in der
derzeit geltenden Fassung trifft der Gemeinderat der Gemeinde Großbadegast
folgende Wahlprüfungsentscheidung zur Bürgermeisterwahl am 02.03.2008 in der
Gemeinde Großbadegast:
Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die
Bürgermeisterwahl ist gültig.