Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2004 „Hüttenweg Edderitz“ der Gemeinde Edderitz mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zu und billigt den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt gemäß § 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 01/2004 „Hüttenweg Edderitz“ mit textlichen Festlegungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht.
Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.
Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen vorgebracht werden können.