Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Edderitz beschließt auf der Grundlage der §§ 4 und 10 BImSchG i. V. m. Nr. 7.1 a) Spalte 1 des Anhangs der 4. Verordnung (BImSchV) zur Durchführung des BImSchG und § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 7.1.1 Spalte 1 der Anlage 1 UVPG, dass die Gemeinde Edderitz zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die UVP zu dem Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten von Geflügel mit 59.640 Hennenplätzen (Broiler-Elterntiere)“ des Vorhabensträgers Hof Pfaffendorf auf den Flurstücken 16 und 18 der Flur 1 der Gemarkung Edderitz folgende Einwände und Hinweise hat:
1. Der Radius des Untersuchungsgebietes soll statt 1.000 m in der Ortslage Edderitz und im Ortsteil Pilsenhöhe auf 1.250 m erweitert werden, um den Standtort der Grundschule in Edderitz sowie die gesamte Ortslage des Ortsteiles Pilsenhöhe in die UVP einzubeziehen.
2. Die von den in der Stadt Köthen auf der ehemaligen Flugplatzliegenschaft im Jahr 2007 errichteten Geflügelanlagen sind in die Prüfung einzubeziehen.
3. In der Tabelle 1 auf Seite 6 der Tischvorlage sind in Zeile 1, Spalte 3 die Angaben zu Flur und Flurstück zu korrigieren.