Sachverhalt:
Der Landkreis
Anhalt-Bitterfeld als Eigentümer des Grundstücks Schulzentrum „J. F. Walkhoff“
im Ortsteil Gröbzig unterbreitet der Stadt Südliches Anhalt einen
überarbeiteten Nutzungsvertrag bezüglich Nutzung der Räumlichkeiten im Schulgebäude,
der Turnhalle und der Außenanlage durch die Grundschule Gröbzig.
Gegenüber der bisher gültigen
Nutzungsvereinbarung vom 27.01.2000 wird ein geänderter Abrechnungsmodus
vorgeschlagen.
Gemäß derzeitiger
Nutzungsvereinbarung wurde anteilig nach Schülerzahlen (laut Schulstatistik)
und sowie anteilig nach der genutzten Unterrichtsstundenzahl abgerechnet. Der
jeweils prozentuale Anteil wurde auf Grundschul-, Hort- und
Sekundarschulbereich umgelegt.
Im überarbeiteten Nutzungsvertrag setzt
sich das Nutzungsentgelt wie folgt
zusammen:
1. nach der Gesamtfläche
des Schulgebäudes (Nutzung der Räumlichkeiten der Grundschule von insgesamt
1.126,78 m2),
2. nach den
Hallennutzungszeiten, die von der Grundschule benötigt werden.
Gemäß § 5 des
Nutzungsvertrages wird dem Nutzer auferlegt, sämtliche Kosten für
Schönheitsreparaturen in den genutzten Räumen zu übernehmen.
Weiter trägt die Stadt Südliches Anhalt
sämtliche Kosten für die Wartung und Neuanschaffung von Spielgeräten des durch
die Grundschule alleinig genutzten Spielplatzes.
Der § 6 des
Nutzungsvertrages regelt die Beteiligung der Stadt Südliches Anhalt bei Bau-
bzw. Investitionsmaßnahmen. Nach bisher geltender Vereinbarung war vor Beginn
von größeren Bauunterhaltungsmaßnahmen das Einvernehmen der Stadt einzuholen.
Im Haushaltsplan 2024 sind 70.000,00 € eingestellt (IST 2023 68.298,81 €).