Betreff
Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch BauGB zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B4 "Industriegebiet Weißandt-Gölzau" und B6 "Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau" imOrtsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/053/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die IPT Pergande GmbH hat beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld den Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB von den Festsetzungen der Bebauungspläne B4 und B6 im OT Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt für das Bauvorhaben „Erweiterung des Firmenkomplexes durch den Neubau des Gebäudes 14 (Lager-/Produktionshallen mit Sozialbereich)“ im Industriegebiet, Raffineriestraße 15 in 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau, Flur 5, Flurstücke 1087, 1140, 1157, 1180, 1181, 1182, 1183, Gemarkung Weißandt-Gölzau eingereicht. Die im Plan vorgesehene GRZ (Grundflächenzahl) soll überschritten werden.

 

Die Stadt Südliches Anhalt wird nach § 36 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Ortschaftsrat Weißandt-Gölzau wird gemäß § 84 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) beteiligt.

 

Laut der Bebauungspläne B4 und B6 beträgt die zulässige GRZ (Grundflächenzahl) 0,8. Die Firma IPT Pergande GmbH beabsichtigt die zulässige GRZ um 0,02 zu überschreiten (GRZ laut Antrag 0,82).

Die Größe und Geometrie des geplanten Gebäudekomplexes basieren auf den Produktionsablauf, der Lagerungsdichte, der Technologie und der Maschinenaufstellung. Eine Verkleinerung des Bauwerkes ist nicht möglich. Ohne die Genehmigung der Überschreitung kann der Neubau nicht realisiert werden.  

 

Dafür kann entsprechend § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen der Bebauungspläne erteilt werden. Das beantragte Vorhaben ist städtebaulich vertretbar, so dass die Stadt Südliches Anhalt das gemeindliche Einvernehmen zu der beantragten Befreiung gemäß § 31 BauGB erklären kann.

 

Die Stadtwehrleitung sowie der Ortswehrleiter werden bezügl. der Löschwasserversorgung im OT Weißandt-Gölzau beteiligt.

 

Der Vollständige Antrag kann in Zimmer 111 der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt in Weißandt-Gölzau nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Die Ratsmitglieder werden darauf hingewiesen, dass trotz der öffentlichen Beschlussvorlage, Aussagen des Antrages, welche unter § 52 Abs. 2 KVG LSA fallen sowie persönliche Daten des Antragstellers, nicht öffentlich zu behandeln sind.