Betreff
Ernennung/Berufung der Ortswehrleiterin der Ortsfeuerwehr Reupzig
Vorlage
EGSA/051/2024
Aktenzeichen
371201/EGM/Er-OWL/Reu/mer
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz -BrschG LSA) in der derzeit gültigen Fassung

§ 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) in der derzeit gültigen Fassung

 

Das Vorschlagsverfahren zur Berufung der Ortswehrleiterin der Ortsfeuerwehr Reupzig gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA wurde am 08.03.2024 durchgeführt. Als Kandidatin stand die Kameradin Janine Hinze zur Verfügung. Die Kameradin Hinze wurde von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern als Ortswehrleiterin der Ortsfeuerwehr Reupzig mehrheitlich vorgeschlagen.

Mit den abgeschlossenen laufbahngemäßen Lehrgängen besitzt Kameradin Hinze die fachlichen Voraussetzungen zum Wahrnehmen der Funktion der Ortswehrleiterin.

Die geforderte Anhörung der Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 LVO-FF / des Kreisbrandmeisters nach § 15 Abs. 3 BrSchG LSA wird erfolgen, da Kameradin Hinze bereits die dritte Amtszeit antritt, wird mit einer Zustimmung gerechnet.