Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlagen: § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz -BrschG
LSA) in der derzeit gültigen Fassung § 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder
Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) in der derzeit gültigen Fassung |
Das Vorschlagsverfahren zur
Berufung der Ortswehrleiterin der Ortsfeuerwehr Reupzig gemäß § 15 Abs. 3
BrSchG LSA wurde am 08.03.2024 durchgeführt. Als Kandidatin stand die Kameradin
Janine Hinze zur Verfügung. Die Kameradin Hinze wurde von den anwesenden
stimmberechtigten Mitgliedern als Ortswehrleiterin der Ortsfeuerwehr Reupzig
mehrheitlich vorgeschlagen.
Mit den abgeschlossenen laufbahngemäßen Lehrgängen besitzt Kameradin Hinze die fachlichen Voraussetzungen zum Wahrnehmen der Funktion der Ortswehrleiterin.
Die geforderte Anhörung der Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 LVO-FF / des Kreisbrandmeisters nach § 15 Abs. 3 BrSchG LSA wird erfolgen, da Kameradin Hinze bereits die dritte Amtszeit antritt, wird mit einer Zustimmung gerechnet.