Betreff
Ernennung/Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Radegast
Vorlage
EGSA/050/2024
Aktenzeichen
371201/EGM/Er-OWL/Rad/mer
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz -BrschG LSA) in der derzeit gültigen Fassung

§ 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) in der derzeit gültigen Fassung

 

Das Vorschlagsverfahren zur Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Radegast gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA wurde am 26.01.2024 durchgeführt. Als Kandidat standen die Kameraden Christian Müller, Christoph Liesche und Jan Ließmann zur Verfügung. Der Kamerad Ließmann wurde von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Radegast mehrheitlich vorgeschlagen.

Mit den abgeschlossenen laufbahngemäßen Lehrgängen besitzt Kamerad Ließmann die fachlichen Voraussetzungen zum Wahrnehmen der Funktion des Ortswehrleiters.

Die geforderte Anhörung der Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 LVO-FF / des Kreisbrandmeisters nach § 15 Abs. 3 BrSchG LSA ist mit Datum vom 01.02.2024 erfolgt. Seinerseits wurde die Zustimmung zur Ernennung erteilt.

Gleichzeitig mit der Berufung in die Funktion des Ortswehrleiters erfolgt die Abberufung des Kameraden Ließmann als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Radegast. Diese Funktion hatte Kamerad Ließmann bisher inne. Aufgrund der Ernennung zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Radegast kann er die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters nunmehr nicht mehr ausführen.

Im Vorschlagsverfahren wurde der Kamerad Michael Steyer von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern zum stellvertretendem Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr vorgeschlagen. Da Herr Steyer aber noch nicht über alle laufbahngemäßen Voraussetzung zur Wahrnahme der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiter verfügt, erfolgt hier eine befristete Funktionsübertragung für die Dauer von max. 2 Jahren.