Betreff
Ernennung/Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröbzig
Vorlage
EGSA/049/2024
Aktenzeichen
371201/EGM/er-stellv.OWL/Grö/mer
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz -BrschG LSA) in der derzeit gültigen Fassung

§ 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) in der derzeit gültigen Fassung

 

Das Vorschlagsverfahren zur Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröbzig gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG LSA wurde am 08.01.2024 durchgeführt. Als Kandidat stand der Kamerad Ronny Nitsche zur Verfügung. Der Kamerad Nitsche wurde von den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Gröbzig mehrheitlich vorgeschlagen.

Mit den abgeschlossenen laufbahngemäßen Lehrgängen besitzt Kamerad Nitsche die fachlichen Voraussetzungen zum Wahrnehmen der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters.

Die geforderte Anhörung der Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 LVO-FF / des Kreisbrandmeisters nach § 15 Abs. 3 BrSchG LSA ist mit Datum vom 10.01.2024 erfolgt. Seinerseits wurde die Zustimmung zur Ernennung erteilt.