Sachverhalt:
Gesetzliche Grundlagen: § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und
Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz -BrschG
LSA) in der derzeit gültigen Fassung § 3 Abs. 4 der Laufbahnverordnung für Mitglieder
Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) in der derzeit gültigen Fassung |
Das Vorschlagsverfahren zur
Berufung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Gröbzig gemäß § 15 Abs. 3 BrSchG
LSA wurde am 08.01.2024 durchgeführt. Als Kandidat stand der Kamerad Matthias
Fräßdorf zur Verfügung. Der Kamerad Fräßdorf wurde von den anwesenden
stimmberechtigten Mitgliedern als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Gröbzig
mehrheitlich vorgeschlagen.
Mit den abgeschlossenen laufbahngemäßen Lehrgängen besitzt Kamerad Fräßdorf die fachlichen Voraussetzungen zum Wahrnehmen der Funktion des Ortswehrleiters.
Die geforderte Anhörung der Aufsichtsbehörde nach § 3 Abs. 1 LVO-FF / des Kreisbrandmeisters nach § 15 Abs. 3 BrSchG LSA ist mit Datum vom 10.01.2024 erfolgt. Seinerseits wurde die Zustimmung zur Ernennung erteilt.