Betreff
Berufung des Gemeindewahlleiters zur Bürgermeisterwahl am 28.10.2007
Vorlage
WIE/036/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024
Beschlussvorschlag:
Aufgrund § 9 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes für
das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 3 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für
das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) beruft der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau Frau
Elfriede Sommerlatte zur Gemeindewahlleiter.
Stellvertreter der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde
Wieskau für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Wieskau am 28.10.2007 bis zum
Ablauf der darauf folgenden Wahlperiode ist der Stellvertreter des
Bürgermeisters Gemeinderat Lothar Böltzig.