Betreff
Berufung des Gemeindewahlleiters zur Bürgermeisterwahl am 28.10.2007
Vorlage
WIE/036/2007
Art
Beschlussvorlage alt 09012024

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund § 9 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 3 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) beruft der Gemeinderat der Gemeinde Wieskau Frau Elfriede Sommerlatte zur Gemeindewahlleiter.

 

Stellvertreter der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Wieskau für die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Wieskau am 28.10.2007 bis zum Ablauf der darauf folgenden Wahlperiode ist der Stellvertreter des Bürgermeisters Gemeinderat Lothar Böltzig.