Betreff
Übernahme der Kindertagesstätte "Kinderglück" Radegast in kommunale Trägerschaft der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/036/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung, § 45 Abs. 2 Nr. 21,

Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. März 2003 (KiFöG LSA) in der derzeit geltenden Fassung, § 9 Abs. 1 Nr. 1.

 

 

Vorbetrachtung:

 

Am 4. September 2023 wurden während einer Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Radegast erstmalig Probleme in der Kindertagesstätte „Kinderglück“ Radegast durch Ortschaftsratsmitglieder angesprochen. Danach fanden mehrere Zusammenkünfte mit Verantwortlichen der Stadt Südliches Anhalt, der Ortschaft Radegast und Elternvertretern statt. Die Elternvertreter trugen dabei vor, dass sie seit 2017das pädagogisches Verhalten in ihrer Kindertagesstätte beobachten. Sie versuchten mit dem Verantwortlichen beim DRK und in der Einrichtung selbst, dazu mehrfach Gespräche zu führen. Die Beobachtungen wurden ab dem Jahr 2017 dokumentiert und liegen der Stadt Südliches Anhalt seit Februar 2024 in schriftlicher Form vor. Im Vorfeld (am 29.11.2023) fand zu der Problematik ein Gespräch mit Frau Wecke, Geschäftsführerin des Kreisverbandes des DRK Köthen statt. Ergebnis dessen war, dass Frau Wecke mit ihrem Personal und danach mit den Eltern in den Austausch treten wollte. Die erste Maßnahme von Frau Wecke war, einen Wechsel in der Leitung vorzunehmen. Das hat sie den Eltern mitgeteilt. Zu den eigentlichen Problemen war jedoch seitens des DRK keine Einsicht da. Im Rahmen einer Kultur- und Sozialausschusssitzung (19.02.2024) erhielten Vertreter des Elternkuratoriums Radegast im nichtöffentlichen Teil die Gelegenheit, ihre Position nochmals vorzutragen. Die Ausschussmitglieder waren mehrheitlich dafür, dass die Verwaltung für die kommende Ausschusssitzung entsprechende Beschlüsse zur Übernahme der Kindertagesstätte „Kinderglück“ Radegast in kommunale Trägerschaft der Stadt Südliches Anhalt vorbereitet. Es war ausdrücklicher Wunsch der Elternschaft, die Trägerschaft zur Stadt Südliches Anhalt anzustreben und die Bedingungen dazu zu prüfen. 

 

Vertragliche Grundlagen:

 

Der uns vorliegende Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Radegast und dem Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes, Köthen e.V. hat eine Laufzeit von 30 Jahren ab dem 01.01.1994, also bis 31.12.2023. Die Laufzeit des Nutzungsvertrages wurde dann bis 01.03.2020 verkürzt. Die weitere Durchführung des Vertrages ab dem 01.03.2020 bedeute nichts anderes als dass der ursprünglich befristete Vertrag als unbefristeter Vertrag weiterläuft. Das heißt, zwischen den Parteien (jetzt Stadt Südliches Anhalt und dem DRK Kreisverband Köthen e.V.) besteht weiterhin ein vertragliches Nutzungsverhältnis, das jetzt aber von jeder Partei ordentlich gekündigt werden kann. Es wird angestrebt auf Grund des derzeit bestehenden Vertragsverhältnisses, eine ordentliche Kündigung zum 31.12.2024 zu veranlassen mit gleichzeitiger Übernahme in kommunale Trägerschaft.