Betreff
Beendigung des Nutzungsvertrages zur Überlassung/Übernahme der Kindertagesstätte "Kinderglück" Radegast zwischen der Stadt Radegast und dem Kreisverband Köthen des Deutschen Roten Kreuzes e.V.
Vorlage
EGSA/035/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung, § 45 Abs. 2 Nr. 21,

Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. März 2003 (KiFöG LSA) in der derzeit geltenden Fassung, § 9 Abs. 1 Nr. 1.

 

Entsprechend der Anfragen des Ortschaftsrates Radegast und der Elternvertretung der Kindertagesstätte „Kinderglück“ Radegast ist der Stadtrat aufgerufen, den Beschluss zur ordentlichen Kündigung zu behandeln und darüber abzustimmen. 

 

Rechtsgrundlage für die Trägerschaft des DRK Köthen e.V. bildet der Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Radegast und dem Kreisverband Köthen des Deutschen Roten Kreuzes e.V. vom 30.03.1993 einschließlich des Änderungsvertrages vom 28.02.1994.

Der Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Radegast und dem Kreisverband Köthen des Deutschen Roten Kreuzes e.V. hat eine Laufzeit von 30 Jahren (§ 3 Nutzungsdauer, 31.12.2023). Die Nutzungsdauer wurde mit Änderungsvertrag vom 28.02.1994 bis 01.03.2020 verkürzt. Zwischen den Parteien (jetzt Stadt Südliches Anhalt und dem DRK Kreisverband Köthen e.V.) besteht weiterhin ein vertragliches Nutzungsverhältnis, das jetzt aber von jeder Partei ordentlich gekündigt werden kann. Es ist beabsichtigt, die ordentliche Kündigung zum 30.06.2024 auszusprechen mit Wirkung zum 31.12.2024.

 

Eine Unzufriedenheit mit der Geschäftsführung des DRK Kreisverbandes Köthen e.V., die sowohl seitens des Ortschaftsrates Radegast als auch von der Elternvertretung begründet wurde, stellt aus Sicht der Verwaltung Gründe dar, den Vertrag ordentlich zu kündigen.