Betreff
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Sicherung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompensation (Ausgleichsmaßnahme Gehölzpflanzung Horngraben) von nicht vermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 1a Abs. 3 BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes 01/21 "Sondergebiet Windenergie Trebbichau, Piethen, Wieskau" der Stadt Südliches Anhalt
Vorlage
EGSA/030/2024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Windpark Trebbichau Repowering GmbH & Co. KG (Nutzerin) plant gemeinsam mit weiteren Gesellschaften eine Erweiterung sowie das Repowering des Windparks Trebbichau an der Fuhne auf dem Gebiet der Stadt Südliches Anhalt. Nach Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen beabsichtigt die Nutzerin die Flurstücke des Grundstückseigentümers für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen (Ausgleichsflächen) anzupachten.

 

Auf folgenden Flurstücken der Stadt Südliches Anhalt sollen die Kompensationsmaßnahmen erfolgen:

 

Flurstück

Flur

Gemeinde

Gemarkung

308

3

Stadt Südliches Anhalt

Gröbzig

67

2

Stadt Südliches Anhalt

Wörbzig

 

Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll dieser städtebauliche Vertrag über die Sicherung und Durchführung von Maßnahmen zur Kompensation (Ausgleichsmaßnahme Gehölzpflanzung Horngraben) zwischen der Stadt Südliches Anhalt und der Windpark Trebbichau Repowering GmbH & Co. KG abgeschlossen werden. Der Dazugehörige Nutzungsvertrag nebst Anlagen 1-4 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Ortschaftsräte werden darauf hingewiesen, dass trotz der öffentlichen Beratungsvorlage, Aussagen des Antrages, welche unter § 52 Abs. 2 des KVG LSA fallen sowie finanzielle und persönliche Daten, nicht öffentlich zu behandeln sind.